Einbrecher vergessen auf Flucht ihr Fahrzeug

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Einbrecher vergessen auf Flucht ihr Fahrzeug

Zwei junge Männer beschäftigten am Wochenende die Beamten des Polizeireviers Magdeburg mehrfach und glänzten dabei nicht gerade mit Cleverness.

Zunächst brachen sie in der Nacht von Samstag auf Sonntag in mehrere Garagen eines Garagenkomplexes in der Albert- Vater- Straße ein. Dabei wurden sie allerdings durch Anwohner gestört und mussten ohne Beute die Flucht ergreifen.

Während der Flucht verlor einer der Beiden nicht nur seinen Schuh, sondern beide vergaßen in der Eile, ihr in der Nähe geparktes Fahrzeug mitzunehmen.

Den eintreffenden Beamten fiel dieser unverschlossene VW Passat auf und man untersuchte das Fahrzeug etwas genauer.

Dabei fanden die Beamten im Fahrzeug die Ausweisdokumente und weitere persönliche Dinge der Täter.

Daraufhin wurde ein Hundeführer mit seinem Fährtenhund angefordert. Der Hund nahm die Fährte am Fahrzeug auf und lief bis zum genannten Garagenkomplex.

Das Fahrzeug, indem auch geringe Mengen an Betäubungsmitteln gefunden wurden stellten die Beamten sicher.

Die beiden Männer, im Alter von 22 und 23 Jahren vermissten nun ihr Fahrzeug und wendeten sich telefonisch an die Polizei.

Telefonisch bekamen sie die gewünschte Information und begaben sich zum Polizeirevier, wo sie eigentlich nur ihr Fahrzeug abholen wollten. Dort wurden sie allerdings durch die Kriminalbeamten empfangen und sogleich zum Sachverhalt vernommen.

Da keiner der Beiden derzeit über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, durften sie das Fahrzeug im Anschluss auch nicht mitnehmen, sondern erhielten eine weitere Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Führerschein.

Nach Beendigung weiterer polizeilicher Maßnahmen durften sie die Polizeiwache verlassen.

Anstatt aber sich zu Fuß nach Hause zu begeben, versuchten sie in der Schmeilstraße ein Motorrad zu stehlen, wurden dabei allerdings wiederum von Polizeibeamten beobachtet und vorläufig festgenommen.

Beide Magdeburger sind der Polizei hinlänglich bekannt und werden sich demnächst für ihre Taten zu verantworten haben. (gk)

Quelle: Polizeirevier Magdeburg

Nachricht vom 04.07.2011


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