Dr. Lutz Trümper: Änderung des Hartz-IV-Gesetzes darf nicht auf Kosten der Kommunen erfolgen

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Dr. Lutz Trümper: Änderung des Hartz-IV-Gesetzes darf nicht auf Kosten der Kommunen erfolgen

Magdeburgs Oberbürgermeister appelliert an Union und FDP

Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper appelliert an die Regierungspartner von Union und FDP, die Zuverdienstgrenzen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht auf Kosten der Kommunen zu erhöhen. Der Oberbürgermeister befürchtet, dass eine Anhebung der Zuverdienstgrenzen weitere finanzielle Belastungen für die Kommunen in Millionenhöhe zur Folge hat.

"Grundsätzlich begrüße ich das Ziel der Regierungspartner, die finanzielle Lage der Betroffenen verbessern zu wollen", so Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. "Die geplanten Maßnahmen dürfen aber auf keinen Fall auf Kosten der Kommunen umgesetzt werden."

Mit einer Erhöhung der Zuverdienstgrenzen würde aber die Zahl der Anspruchsberechtigten steigen. Bislang liegt die Grenze für Arbeitnehmer, die in Magdeburg trotz Beschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht vollständig allein bestreiten können, in einem Ein-Personen-Haushalt bei einem Netto-Einkommen von rund 940 Euro. Wenn die Zuverdienstgrenze für ALG-II-Empfänger steigt, hätten künftig auch Beschäftigte mit einem höheren Einkommen Anspruch auf ALG-II-Leistungen.

"Die finanziellen Konsequenzen hätten vor allem die Kommunen zu tragen, weil für die Betroffenen immer zuerst die Kosten für die Unterkunft übernommen werden müssen", blickt Dr. Lutz Trümper voraus. Er fordert deshalb, einen eventuell zusätzlich bestehenden Bedarf für Menschen mit Beschäftigung künftig nur noch über das Wohngeld bzw. den Kinderzuschlag zu decken, denn diese Leistungen werden vom Bund und nicht von den Kommunen getragen.

Gleichzeitig macht der Oberbürgermeister auf weitere Folgen der von Union und FDP geplanten Anhebung der Zuverdienstgrenze aufmerksam. "Damit würde auch die Motivation für eine Vollbeschäftigung sinken", befürchtet Dr. Lutz Trümper. "Wenn ein ALG-II-Empfänger künftig durch wenige Stunden Arbeit aufgrund einer höheren Zuverdienstgrenze und der zusätzlichen Hartz-IV-Unterstützung mehr verdient als ein Vollbeschäftigter, dann werden Betroffene nicht für eine Vollbeschäftigung motiviert und die von der FDP immer wieder aufgestellte Forderung 'Arbeit muss sich wieder lohnen' ad absurdum geführt."

Eine weitere Konsequenz der Anhebung der Zuverdienstgrenze wäre auch der Anstieg eines fiktiven Mindestlohns, um bei einer Vollbeschäftigung seinen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfen bestreiten zu können und keine Sozialleistungen mehr aus dem Hartz-IV-Gesetz in Anspruch nehmen zu müssen.

Die Landeshauptstadt Magdeburg zahlt allein in diesem Jahr rund 25 Millionen Euro für die Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Darunter sind 9,9 Millionen Euro für Menschen, die trotz Beschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können.

"Deshalb dürfen die geplanten Maßnahmen der Regierungspartner auf keinen Fall auf Kosten der Kommunen umgesetzt werden", appelliert der Oberbürgermeister an die Union und FDP. "Ziel muss dabei die dauerhafte Entlastung der Kommunen von den stetig steigenden Hartz-IV-Kosten sein. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II sollten, so wie einst die Gesetzesintension war, zukünftig nur noch für Menschen ohne Beschäftigung gezahlt werden."

Nachricht vom 28.10.2009


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