Jugendschutz-Testkäufe - Geprüfte Filialen durchgefallen

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Jugendschutz-Testkäufe - Geprüfte Filialen durchgefallen

Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzes. Alle geprüften Filialen fielen durch. - Am 19. September 2013 führte das Ordnungsamt eine Testkaufaktion in acht Betriebsstätten des Einzelhandels und einem Imbiss in der Stadt Magdeburg durch, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Bei allen geprüften Geschäften wurden Verstöße festgestellt.

Bei den Testkäufen wurde überprüft, ob sich das Verkaufspersonal an die gesetzlichen Einschränkungen des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Verkaufes von Alkohol und Tabakwaren hält. Dem Ordnungsamt lagen zuvor Hinweise von Eltern und Lehrern vor, dass in den überprüften Geschäften der Stadt Minderjährigen Zigaretten und hochprozentiger Alkohol verkauft wird.

Das Thema Jugendschutz wird im Einzelhandel durch Belehrungen der Mitarbeiter, moderne Kassenwarnsysteme, Hinweise an den Kassen sowie auf den Etiketten entsprechenden Produkte gewürdigt.

Trotzdem ergab auch die aktuelle Überprüfung, dass es Minderjährigen auf einfache Art und Weise gelingt, selbst derartige Rauschmittel zu erwerben. Bei allen neun Kontrollen wurde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Die 17jährige Testkäuferin erhielt in allen Geschäften Alkohol und/oder Zigaretten.

Erneut war es auch in den Supermärkten einer Einzelhandelskette möglich, diese Waren zu erhalten. Bereits beim letzten Testkauf im Juni 2013 waren dort Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden. Auch die Polizei hat inzwischen die betreffende Filiale der Supermarktkette wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz angezeigt. Die Polizei hatte Jugendliche in alkoholisierten Zustand auf der Straße angetroffen, die dann immer angaben, dass sie den Alkohol in genau diesem Supermarkt erhalten hatten.

Im Zuge der Testkaufaktion konnte die Testkäuferin 28- bis 40prozentigen Alkohol erwerben. Die meisten der Betriebsstätten verfügten über das sogenannte Kassenwarnsystem. Bei zwei Testkäufen erfolgte korrekterweise die Einsichtnahme in den Bundespersonalausweis. Dennoch wurde gegen das Gesetz verstoßen und den Jugendlichen die gewünschte Waren verkauft. Gegen die Filialen werden jetzt Bußgeldverfahren eingeleitet.

Nachricht vom 20.09.2013


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