Verbindlicher Mindestlohn in Sicherheitsbranche
Arbeitsminister Bischoff unterzeichnet Allgemeinverbindlicherklärung. - Für qualifizierte Tätigkeiten im Schutz- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt gilt ab sofort ein verbindlicher Mindestlohn. Auf Empfehlung des Tarifausschusses Sachsen-Anhalt hat Arbeitsminister Norbert Bischoff den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Teilen für allgemeinverbindlich erklärt.
Das betrifft qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz und im separaten Wachdienst mit IHK-Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Werkschutzkraft sowie die zugehörigen Zeitzuschläge wie etwa Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag oder Feiertagszuschlag.
Erstmals gilt damit beschränkt auf Sachsen-Anhalt ein und derselbe Lohn für alle vergleichbar qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Branche und zwar in Höhe von 7,45 Euro - rückwirkend ab 01. Oktober 2011. Ab dem 1. März 2012 gelten dann 8,00 Euro und ab dem 1. Januar 2013 gelten 8,60 Euro.
Arbeitsminister Bischoff: "Mit der Allgemeinverbindlichkeit werden auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichtet, ihren entsprechend qualifizierten Angestellten das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Damit wollen wir ruinösen Wettbewerb über Lohnkosten entgegenwirken."
Der Minister betonte aber auch: "Das Ergebnis ist ausbaufähig. Sowohl die Beschränkung auf nur eine bestimmte Entgeltgruppe dieses Gewerbes als auch die konkrete Höhe der Löhne ist nicht zufriedenstellend. Dennoch handelt es sich um ein lohnpolitisch wichtiges Signal, um Fachkräfte im Land zu halten."
Nachricht vom 30.11.2011