FaceBook-Party am 5. Oktober 2012 wurde untersagt

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FaceBook-Party am 5. Oktober 2012 wurde untersagt

Allgemeinverfügung erlassen. Teilnahme hat Konsequenzen. - Stadtverwaltung Magdeburg untersagt für den nächsten Freitag eine Facebook-Party in der Großen Diesdorfer Straße.

Die Stadtverwaltung hat heute eine sogenannte Facebook-Party, zur der seit einigen Tagen im Internet für kommenden Freitag (5. Oktober) aufgerufen wird, behördlich untersagt. Dazu hat die Landeshauptstadt in Abstimmung mit der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sind von Freitag, 5. Oktober, 18.00 Uhr, bis Samstag, 6. Oktober, 5.30 Uhr, rund um die Große Diesdorfer Straße keine Großveranstaltungen erlaubt. Auch Ersatzveranstaltungen im gesamten Stadtgebiet wurden verboten.

"Aufgrund des offensiven Aufrufs zur Gewalt und der bisherigen Erfahrungen in anderen Städten ist davon auszugehen, dass es bei einer "Party" dieser Art zu Schäden sowie zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit kommt", begründet der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz die Allgemeinverfügung. "Da zudem eine verantwortliche Person für die Aufrufe im Internet derzeit nicht erkennbar ist und daher niemand aufgefordert werden kann, die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen und für die Sicherheit zu sorgen, hat die Stadtverwaltung heute die Verfügung erlassen."

Der Beigeordnete macht gleichzeitig auf die Konsequenzen aufmerksam, die sich aus der Teilnahme an einer verbotenen Veranstaltung ergeben: "Verkehrsbehinderungen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung dar. Kommt es sogar zu Zerstörungen oder Gewalt gegen Menschen, kann allein die Anwesenheit in der Menschenmenge eine Straftat sein."

Rechtsgrundlage für die getroffene Allgemeinverfügung ist das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG). Danach können die Sicherheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.

"Wer in dieser Form öffentlich einlädt, hat keinen Einfluss darauf, wer und wie viele Teilnehmer tatsächlich kommen", nennt Holger Platz ein weiteres Argument für die Allgemeinverfügung. "Selbst wenn es einen offiziellen Veranstalter geben würde, wäre dieser nicht mehr in der Lage, die Situation vor Ort zu beherrschen. Die bei bisherigen Facebook-Partys aufgetretenen Alkoholexzesse, Prügeleien, Sachbeschädigungen, erheblichen Verkehrsbehinderungen und Verschmutzungen sind auch unter einer vermeintlichen Anonymität nicht erlaubt."

Die Stadtverwaltung war in dieser Woche von der Polizei darüber informiert worden, dass für kommenden Freitag im Internet zu Partys in der Großen Diesdorfer Straße eingeladen wird. Am gestrigen Donnerstag gab es dazu im Internet 41.047 sogenannte "Einladungen" und 4.383 "Zusagen". Beide Behörden stehen deshalb seit Tagen in engem Kontakt.

Nachricht vom 30.09.2012


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