Hochwasser erfordert Vorbereitungen auf Eventualitäten

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Hochwasser erfordert Vorbereitungen auf Eventualitäten

Stab für außergewöhnliche Ereignisse einberufen.

Aufgrund der aktuellen Hochwasser-Situation hat die Landeshauptstadt Magdeburg heute den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (eine Vorstufe des Katastrophenschutzstabes) einberufen. "Die Situation ist angespannt, aber nicht dramatisch", schätzt der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz ein. "Wir wollen aber wegen des bevorstehenden Wochenendes auf alle Eventualitäten vorbereitet sein."

Der Pegel der Elbe wird in den nächsten Tagen weiter ansteigen. Er wird morgen an der Magdeburger Strombrücke voraussichtlich 5,35 Meter erreichen, am Samstag 5,50 Meter und am Sonntag 5,60 Meter betragen. Im elbnahen
Bereich gibt es bereits erste Überschwemmungen, insbesondere im Stadtpark Rotehorn.

Die Stadt hat die Deichwachen in Bereitschaft versetzt, damit sie bei Bedarf sofort Begehungen aufnehmen können. "Wir rechnen damit, dass das bevorstehende Hochwasser mit dem Winter-Hochwasser 2006 vergleichbar ist", so Holger Platz. Der Beigeordnete bittet alle Eigentümer von Gärten im flussnahen Bereich deshalb dringend, ihr Eigentum zu schützen und vor allem Wertgegenstände in Sicherheit zu bringen und Stromanschlüsse vom Netz zu nehmen. Auch Vereine, die in Flussnähe Bootshäuser oder andere Sportanlagen betreiben, sollten ihr Eigentum umgehend in Sicherheit bringen.

Nach Einschätzungen der Hochwasservorhersagezentrale Elbe wird an den Pegeln der mittleren Elbe mit dem weiteren Anstieg der Wasserführung ein Überschreiten der Richtwerte der Alarmstufe 3 erwartet. Derzeit gilt in Magdeburg noch die Hochwasserwarnstufe 2. Ob und wann das Pretziener Wehr geöffnet wird, steht noch nicht fest.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse ist in Bereitschaft und wird bei Bedarf die notwendigen Schritte einleiten. Die Landeshauptstadt wird darüber hinaus auf ihrer Homepage unter www.magdeburg.de über die aktuelle Situation berichten.

Nachricht vom 13.01.2011


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