Ordnungsamt kontrolliert Verkehrsverstöße vor Schulen

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Ordnungsamt kontrolliert Verkehrsverstöße vor Schulen

Ordnungsamt kontrolliert vor Schulen für mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. - Verkehrsüberwachung zur Schulwegsicherung.

Der Stadtordnungsdienst hat bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs vor Schulen in den vergangenen vier Wochen mehr als 90 Verstöße erfasst. Dazu gehört vor allem das Parken auf Gehwegen sowie im eingeschränkten und absoluten Halteverbot. Der Stadtordnungsdienst wird die Kontrollen sowohl in zivil als auch gemeinsam mit der Polizei fortsetzen.

"Die Verkehrssituation in Magdeburg hat sich in den vergangenen Monaten vor einigen Schulen verschlechtert", begründet der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz die Kontrollen des Stadtordnungsdienstes. "Ursache hierfür ist das oft uneinsichtige Verhalten von Eltern, die im Haltverbot und teilweise sogar auf dem Gehweg parken. Damit verstoßen sie nicht nur gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern gefährden auch andere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen."

Aktuelle Schwerpunkte sind derzeit die Schulen in der Nachtweide, der Annastraße, der Bertolt-Brecht-Straße, der Richard-Dembny-Straße und am Westring. Allein bei Kontrollen in der Nachtweide waren vom 23. Januar bis 3. Februar mehr als 70 Verstöße erfasst worden. Aufgrund des uniformierten Auftretens der bis zu sechs Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes hatten sich daraufhin bereits nach einigen Tagen nahezu alle Eltern an die Regeln der Straßenverkehrsordnung gehalten.

Bei erneuten Kontrollen nach den Winterferien wurden jedoch allein am ersten Schultag in der vergangenen Woche wieder 21 Verstöße gezählt. Diesmal waren die Dienstkräfte jedoch in ziviler Kleidung im Einsatz und somit nicht erkennbar. Bei den jüngsten Kontrollen versperrten Falschparker vor Schulen oft den Gehweg oder zwangen wegen plötzlich und weit öffnender Türen andere Verkehrsteilnehmer zu riskanten Ausweichmanövern. Einige Eltern zeigten sich uneinsichtig, als man sie auf ihre Verstöße hinwies.

"Weil uniformierte Kontrollen keinen nachhaltigen Erziehungseffekt erzielen, wird der Stadtordnungsdienst zukünftig die Kontrollen in ziviler Kleidung intensivieren", kündigt Holger Platz an. Gleichzeitig bittet der Beigeordnete Eltern um die Einhaltung der Verkehrsregeln vor Schulen. Bei den meisten Grundschulen sollten Schüler im Rahmen der Schuleinzugsbereiche ohne größere Probleme die Strecken auch zu Fuß zurücklegen können.

Da der Stadtordnungsdienst bei seinen Kontrollen auch immer wieder Verstöße feststellt, für deren Ahndung die Polizei zuständig ist, wird es künftig auch gemeinsame Kontrollen geben. Der Stadtordnungsdienst hat dazu bereits Kontakt zum Polizeirevier Magdeburg aufgenommen.

Hintergrundinformationen:
Seit 1991 kümmert sich eine städtische Arbeitsgruppe um die Sicherheit der Schulwege. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Polizeidirektion, der Straßenverkehrsbehörde, des Stadtplanungsamtes, des Ordnungsamtes, des Fachbereiches Schule und Sport und des Verkehrssicherheitszentrums. In der Arbeitsgruppe werden unter anderem Anträge und Hinweise von Schulen und Bürgern bearbeitet.

In Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung mbH (AQB) und der Polizei konnten die in Magdeburg eingesetzte Verkehrshelfer im vergangenen Jahr von 23 auf 35 Personen aufgestockt werden, so dass sie an 11 der 36 Grundschulen die Schulwegsicherheit ergänzen. Die Verkehrshelfer helfen den Schülern zum Beispiel auf ihrem täglichen Schulweg beim Überqueren großer Hauptverkehrsstraßen und sensibilisieren die Autofahrer für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Vor 144 Schulen und Kindergärten steht in Magdeburg das Verkehrszeichen "Kinder" (rotes Dreieck mit zwei Kindern). 29 Fußgängerüberwege im Stadtgebiet befinden sich auf Schulwegen. Darüber hinaus sorgen 229 Lichtsignalanlagen in der Stadt dafür, dass Fußgänger - und damit auch Schulkinder - Straßen sicher überqueren können.

Schüler, die einen Schulweg von mehr als 2 km (5. und 6. Klasse), 2,5 km (7. bis 10. Klasse) und 3 km (11. und 12. Klasse) zurücklegen müssen, haben gemäß der städtischen Satzung zur Schülerbeförderung Anspruch auf eine kostenlose Schülerjahreskarte bzw. auf eine Kostenentlastung.

Die Satzung über die Schülerbeförderung regelt die Voraussetzungen für den Anspruch auf Beförderung, Erstattung der Kosten für den Schulweg oder die Entlastung von den Fahrtkosten bei einer Eigenbeteiligung von 100 Euro.

2011 betrugen die Kosten für die Schülerbeförderung rund 2,2 Mio. Euro. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an diesen Kosten nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes.

Nachricht vom 22.02.2012


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