Fahren unter Betäubungsmitteln und Fahrverbot

Bei FaceBook teilen
Twittern
Fahren unter Betäubungsmitteln und Fahrverbot

Am 13.10.2020, gegen 21:15 Uhr, wurde durch die Bundespolizei bekannt, dass zwei albanische Staatsbürger mit Betäubungsmitteln festgestellt wurden.

Die Beamten der Bundespolizei hatten am 13.10.2020 gegen 21:15 Uhr auf der Bundesautobahn 2 auf Höhe der Ausfahrt Magdeburg-Rothensee Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei kontrollierten sie ein polnisches Fahrzeug, welches mit zwei albanischen Staatsbürgern besetzt war. Bei der Kontrolle wurde im Fahrzeug ein Grinder sowie Cannabissamen festgestellt. Des Weiteren hielten sich der 22-jährige Mann und der 25-jährige Mann unerlaubt in Deutschland auf. Die beiden Beschuldigten wurden an die Revierkräfte des Polizeireviers Magdeburg übergeben.

Mit den Beschuldigten wurde jeweils eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass für den Fahrer ein Fahrverbot ausgeschrieben ist. Der Führerschein wurde sichergestellt. Des Weiteren reagierte ein Betäubungsmittelvortest positiv auf Cannabis. Gegen die beiden Beschuldigten wurden die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeirevier Magdeburg

Nachricht vom 15.10.2020


Ähnliche Nachrichten zum Thema:

OK
Schliessen

Info

Close