Ermittlungen zu Magdeburger "Spurloseinbrüchen" vor Abschluss

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Ermittlungen zu Magdeburger "Spurloseinbrüchen" vor Abschluss

Die von September 2014 bis Anfang 2016 andauernde Serie von Keller- und Wohnungseinbrüchen ist nahezu aufgeklärt.

Eine Ermittlungsgruppe, bestehend aus vier Beamten, der Kriminalpolizei des Polizeireviers Magdeburg konnte in monatelanger Recherche- und Ermittlungstätigkeit in 136 Verfahren gerichtsverwertbare Beweise zusammentragen. Zehn Beschuldigte im Alter zwischen 30 und 37 Jahren konnten ermittelt werden. Insgesamt, so die bisherigen Ermittlungen, sind weitere 15 Personen dem Tatverdächtigen-Kreis zuzuordnen. Zusammen sollen die Täter und Tatverdächtigen über 1500 Taten begangen haben. Der wirtschaftliche Gesamtschaden der Einbruchsserie liegt groben Schätzungen zufolge im unteren 7-stelligen Bereich.

Die Täter um den 30-jährigen Hauptbeschuldigten hatten in wechselnder Tatbeteiligung Generalschlüssel und Arbeitsschlüssel verschiedener Wohnungsbaugesellschaften durch Einbrüche in Hausmeister- und Servicebüros erlangt. Diese Schlüssel wurden für Einbrüche verwendet oder an andere Tatverdächtige weiterverkauft. Mit den Schlüsseln gelangten die Täter geräuschlos in die Häuser und Kellerflure. Teilweise waren ganze Straßenzüge betroffen. Die Kellerverschläge wurden dann auf herkömmliche Weise aufgebrochen.

Entwendet wurde alles "was zu Geld gemacht" werden konnte. Fahrräder, Gerätschaften, Freizeit- und Sportgeräte, selbst Alkohol wurde gestohlen. Hauptzielrichtung der vielen Einbrüche ist der Beschaffungskriminalität zuzuordnen. Alle Beschuldigten nehmen selbst Betäubungsmittel oder handeln mit diesen.

Da das Diebesgut in vielen Fällen umgehend weiterverkauft wurde, sind gerichtsverwertbare Beweise nur äußerst schwer zu ermitteln. Trotzdem gelang es der Ermittlungsgruppe, in 136 Verfahren Tat und Täterschaft herauszuarbeiten und so eine Vielzahl von Verfahren einzuleiten.

Der 30-jährige Haupttäter wurde im Herbst bei einem Einbruch auf frischer Tat festgenommen und mittlerweile zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen weitere vier Täter werden Anklagen vorbereitet.

Zugute kam der Tätergruppierung, dass viele der entwendete Schlüssel mit konkreten Adressangaben versehen waren, welches den Tätern die Zuordnung erleichterte. Zusätzlich waren viele der Generalschlüssel und/oder Arbeitsschlüssel nur in einfachen Schlüsselkästen verstaut oder in sonstiger Weise ungeeignet aufbewahrt. Die Polizei rät, Generalschlüssel und Arbeitsschlüssel mit einem Nummerncode-System zu versehen und in geeigneten Tresoren zu lagern. Während der Arbeit in den betreuten Wohnobjekten sollten die Schlüssel jederzeit unter Kontrolle des jeweiligen Mitarbeiters sein. (bema)

Quelle: Polizeirevier Magdeburg

Nachricht vom 03.06.2016


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