Stadt ehrt die Liebscher Baugesellschaft

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Stadt ehrt die Liebscher Baugesellschaft

Stadt ehrt die Liebscher Baugesellschaft mit der Stadtplakette in Gold.
Seit 125 Jahren in Magdeburg im Geschäft.

Zum 79. Mal verleiht die Landeshauptstadt Magdeburg heute eine Stadtplakette. Aus Anlass des 125-jährigen Bestehens überreicht der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Dr. Dieter Scheidemann, die "Stadtplakette der Landeshauptstadt Magdeburg" in Gold an die Liebscher Nachf. Bau GmbH.


Ein seltenes Jubiläum feiert dieser Tage die Liebscher Baugesellschaft aus Magdeburg. Auf 125 bewegte Jahre im Baugeschäft kann das Unternehmen bereits zurückblicken. Aus diesem Anlass wird ihm die Stadtplakette der Landeshauptstadt Magdburg in Gold verliehen. Mit der Plakette ehrt die Stadt Firmen, die ihren Sitz in Magdeburg haben und besondere Jubiläen feiern. Für die Ehrung mit der goldene Stadtplakette muss ein Unternehmen mindestens 100 Jahre in Magdeburg ansässig sein.

Die Liebscher Baugesellschaft wurde bereits 1885 durch Wilhelm Liebscher gegründet. Seitdem walteten verschiedene Geschäftsführer über die Geschicke des Unternehmens. Als Wilhelm Liebscher in den Ruhestand ging, übergab er die Baugesellschaft seinem langjährigen Prokuristen und Baumeister Kurt Koennecke. Dieser baute nach dem Zweiten Weltkrieg den zerstörten Firmensitz gemeinsam mit seinem Sohn wieder auf. Lange Jahre leiteten die Koenneckes das Unternehmen, bis es in den Siebziger Jahren zwangsverstaatlicht wurde. Nach der Wende ging das Unternehmen wieder in den Besitz der Familie Koennecke über, die es auch heute leitet.

Für 125 erfolgreiche Jahre im Geschäft, in denen die Liebscher Baugesellschaft das Bild der Stadt Magdeburg mit prägte, erhält sie nun die Stadtplakette der Landeshauptstadt in Gold. Die Jubiläumsfeier findet heute im Technikmuseum Magdeburg statt. Die Plakette wird durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Dr. Dieter Scheidemann verliehen.


Hintergrundinformationen zur Stadtplakette
Vergeben wird die Stadtplakette der Landeshauptstadt Magdeburg an Vereine, Firmen, Körperschaften, Verbände und andere Einrichtungen, die ihren Sitz in Magdeburg haben. Sie wird in Bronze bei 50-jährigen Jubiläen verliehen, in Silber bei 75-jährigen Jubiläen und in Gold, wenn eine Firma, ein Verein oder eine Institution seit mindestens 100 Jahren besteht. Über die Verleihung entscheidet der Oberbürgermeister.

Zum ersten Mal wurde eine Stadtplakette der Landeshauptstadt Magdeburg 1996 an den Verband der Kleingärtner Magdeburg e.V. verliehen. Anlass war dessen 75-jähriges Jubiläum. Seitdem wurden 78 Stadtplaketten vergeben, darunter an alteingesessene Magdeburger Unternehmen, an Sportvereine, Freiwillige Feuerwehren und Verbände.

Zu den Geehrten gehören die Stadtsparkasse, die IHK und die Handwerkskammer ebenso wie die Paul Schuster GmbH, die Dombuchhandlung Holtermann, das Autohaus Lerchner und die Gerling & Rausch GmbH. Eine Stadtplakette ging seit 1996 unter anderem auch an die Freiwilligen Feuerwehren in Ottersleben und Pechau, an das Akkordeonorchester und das Folklore-Ensemble, an traditionelle Sportvereine und die Johannisloge "Ferdinand zur Glückseligkeit". Der Jubilar unter den Geehrten ist die Malerinnung Magdeburg, die 1997 ihr 800-jähriges Bestehen feierte und dafür eine Stadtplakette in Gold in Empfang nehmen durfte.

Die Stadtplakette hat einen Durchmesser von 105 mm. Sie zeigt auf der Vorderseite das Kloster Unserer Lieben Frauen, den Dom und das Alte Rathaus mit dem Magdeburger Reiter. Die Umschrift auf der Vorderseite lautet Landeshauptstadt Magdeburg. Auf der Rückseite stehen die Jahreszahl DCCCV (für 805) und FUNDATA EST (gegründet), darunter ist ein aufgeschlagenes Buch berühmter Persönlichkeiten Magdeburgs mit dem Stadtwappen als Siegel abgebildet.

Entworfen hat die Stadtplakette der Magdeburger Bildhauer Heinrich Apel, gegossen wurde sie von der Firma Paul Schuster. Mit der Stadtplakette erhalten die Ausgezeichneten eine Ehrenurkunde, die von der Magdeburger Kalligraphin Gudrun Seffers gestaltet wird.

Nachricht vom 05.06.2010


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