Schulanfänger 2013 bis 1. März 2012 anmelden

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Schulanfänger 2013 bis 1. März 2012 anmelden

Schulanfänger 2013 jetzt anmelden. - Bis 1. März in der zuständigen Grundschule.

Bis zum 1. März 2012 müssen Erziehungsberechtigte, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 2006 und dem 30. Juni 2007 geboren wurden, die Anmeldung zum Schuljahr 2013/2014 in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll.

Auf Antrag können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind. Anträge an das Landesschulamt für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes, für die vorzeitige Einschulung oder für eine Verschiebung der Schulpflicht sind mit den entsprechenden Belegen an der zuständigen Grundschule abzugeben.

Bei der Anmeldung zur Einschulung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Vor der Schulaufnahme ist auch eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt notwendig.

Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, werden gebeten, gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2013, auch die Anmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen.

Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die Mitarbeiter des städtischen Fachbereiches Schule und Sport unter den Rufnummern 5 40 30 16 und 5 40 30 14 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31 21 und 5 40 31 55 beantwortet.

Nachricht vom 17.01.2012


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