Alkoholverbot seit mehr als sechs Monaten in Kraft. Beigeordneter Platz:

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Alkoholverbot seit mehr als sechs Monaten in Kraft. Beigeordneter Platz:

"Kontrollen und Sanktionen zum Alkoholkonsumverbot haben sich bewährt."


Zum Jahresbeginn 2009 hatte die Landeshauptstadt Magdeburg eine "Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit" in Kraft gesetzt. Jetzt haben Stadtverwaltung und Polizei Halbjahresbilanz gezogen: "Auf beiden betroffenen Plätzen in der Magdeburger Innenstadt hat sich die Situation deutlich entspannt", sind sich Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz sowie Frank Rim, Stellvertretender Leiter des Polizeireviers Magdeburg. einig.

Die Gefahrenabwehrverordnung bietet die rechtliche Grundlage, überall dort einzugreifen, wo durch den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit die allgemeine Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt werden oder Anwohner sich belästigt fühlen. Für den Hasselbachplatz gilt das Alkoholkonsumverbot von 18.00 bis 6.00 Uhr, auf dem Willi-Brandt-Platz rund um die Uhr.

Um die Kontrolle sicher zu stellen, hat die Stadt mit der Polizei eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Einhaltung des Verbotes wird am Hasselbachplatz durch die Polizei kontrolliert. Schwerpunkt sind dabei die Wochenenden. Seit Jahresbeginn hat die Polizei dort 94 Platzverweise erteilt und 52 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Auf dem Willi-Brandt-Platz haben Polizei und Stadtordnungsdienst im ersten Halbjahr 2009 insgesamt 122 Platzverweise erteilt und 26 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Alle Ordnungswidrigkeitsverfahren, bis auf einen Fall, sind abgeschlossen, und die verhängten Geldbußen zwischen 15 Euro und 75 Euro werden bezahlt.

Polizei und Stadtverwaltung schätzen ein, dass sich die Situation auf beiden Plätzen deutlich entspannt hat. "Am Hasselbachplatz hat sich insbesondere das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner und Gastronomen merklich erhöht", zieht Holger Platz Bilanz. "Dort haben wir wesentlich weniger Beschwerden."


Für den Willi-Brandt-Platz schlagen sich die regelmäßigen Kontrollen auch in einem Rückgang der Straftaten nieder: Bis 31. Mai 2008 registrierte die Polizei dort 32 Delikte, im gleichen Zeitraum des Jahres 2009 waren es 22. Eine deutliche Minderung der Fallzahlen ist bei Körperverletzungsdelikten zu verzeichnen.

Für den Hasselbachplatz weist die Statistik der Polizei allerdings einen Anstieg der Straftaten, insbesondere bei Körperverletzungen und Sachbeschädigungen im Vergleichzeitraum aus. "Ein großer der Teil der Straftaten wurde im Zusammenhang mit der Hasselnight und dem 1. Mai begangen", so Frank Rim, Stellvertretender Leiter des Polizeireviers Magdeburg.. "Insgesamt ist auch am Hasselbachplatz die Zahl der polizeirelevanten Sachverhalte zurückgegangen."

Fazit
Das Alkoholkonsumverbot hat sich - so die gemeinsame Feststellung von Polizei und Stadtverwaltung - bewährt. Zu seiner Durchsetzung sind jedoch regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen unbedingt notwendig. Um die Kontrollen zu optimieren haben Polizei und Stadtordnungsdienst eine Reihe von Vereinbarungen getroffen.

So sollen künftig Präsenzstreifen durch den Einsatz ziviler Kontrollkräfte ergänzt werden. Beim Erkennen der polizeilichen Präsenzstreifen werden die alkoholischen Getränke oft versteckt und später wieder triumphierend herausgeholt. Regelmäßig gehen Flaschen zu Bruch oder bleiben liegen. Nicht nur die Verschmutzungen ärgern die Anwohner, sondern vor allem Glasscherben bilden eine Gefahr. Außerdem wollen Polizei und Stadtordnungsdienst verstärkt gemeinsame Kontrollen durchführen.

Ergänzend sollen die Mitarbeiter der städtischen Gewerbeüberwachung entsprechende Kotrollen in den Gaststätten und bei den Terrassenbetrieben rund um den Hasselbachplatz vornehmen. Auch die Spätverkaufstellen werden durch Gewerbekontrollen regelmäßig beobachtet.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Baden-Württemberg sieht Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz gelassen: "Selbstverständlich werden wir das Urteil prüfen. Sachsen-Anhalt ist aber nicht Baden-Württemberg, deshalb gibt es für uns keinen Anlass, jetzt an unserer Gefahrenabwehrverordnung zu rütteln. Die weitere Entwicklung werden wir genau beobachten."


Nachricht vom 04.08.2009


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