Übersicht - Osterfeuer Magdeburg 2011

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Übersicht - Osterfeuer Magdeburg 2011

Öffentliche Osterfeuer 2011 in Magdeburg.

Zum Osterfest 2011 planen viele Vereine und Gaststättenbetreiber auch in diesem Jahr das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers. Rund 50 öffentliche Osterfeuer wurden bislang im Jahr 2011 vom Ordnungsamt genehmigt.

"Wer sich Ärger mit Nachbarn wegen Rauchbelästigung ersparen will, sollte eines der zahlreichen öffentlichen Brauchtumsfeuer besuchen", rät Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz. Vor allem am Gründonnerstag und Ostersamstag wird in vielen Stadtteilen zu öffentlichen Osterfeuern eingeladen. Sie werden organisiert von den Freiwilligen Feuerwehren, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Vereinen oder Gastronomen. "Durch die Kontrollen im Vorfeld ist hier dafür gesorgt, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe verbrannt werden und für die Sicherheit der Besucher Vorsorge getroffen werden kann", so Holger Platz.

Öffentliche Osterfeuer 2011 finden an folgenden Orten statt:

20.04. 17:00 bis 20:00 Uhr - Ostrowskistr. 96 / Kinder-Eltern-Zentrum Nordwest

21.04. 14:00 bis 22:00 Uhr - Alt Salbke 6-10 / SKL Industriepark
21.04. 20:00 bis 23:00 Uhr - Gr. Gang 1 / GS "Diesdorf"
21.04. 19:00 bis 24:00 Uhr - Harsdorfer Str. 47 / Guts-Muths-Stadion MSV "Börde" 1949 e.V.
21.04. 19:30 bis 24:00 Uhr - Luisenthaler Str. 115 / BIKE INN
21.04. 18:00 bis 24:00 Uhr - Thomas-Münzer-Str. / KJFE "Müntzer"
21.04. ab 19:00 Uhr - Am Fort 11 / Gaststätte "Kicker"

23.04. ab 15:00 Uhr (für Kinder) - An der Elbe 14 / Mückenwirt
23.04. ab 19:00 Uhr - An der Elbe 15 / Mückenwirt
23.04. ab 19:00 Uhr - Sachsenring / Maybachstrasse - Amt 51
23.04. 18:00 bis 23:00 Uhr - Festung Mark
23.04. 19:00 bis 24:00 Uhr - J.-G.-Nauthusius-Ring 5 / Timex GmbH
23.04. ab 19:00 Uhr - Heinrich-Zille-Str. 4 / Ev. Kirchenspiel MD-Stadtfeld-Diesdorf
23.04. 18:00 bis 23:00 Uhr - PPL Plaza Hotel / über St. Michael-Strasse
23.04. ab 16:00 Uhr - Dodendorfer Platz / Gartenverein"Erholung-Buckau"
23.04. ab 19:00 Uhr - Halberstädter Str. 4A / Hausgemeinschaft HBS Straße 4-6
23.04. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr - Mittelstr. 13/14 / Kinder- und Jugendhaus "Werder"
23.04. 18:00 Uhr 23:00 Uhr - Biederitzer Busch 11 A
23.04. ab 19:00 Uhr - Calenberge
23.04. ab 19:00 Uhr - Calenberger Dorfstr. 02
23.04. 17:00 bis 23:00 Uhr - Stadion "Neue Welt" / Polizeisportverein e.V.
23.04. ab 19:00 Uhr - Calenberger Dorfstr. 28 / (Streuobstwiese -65/1)
23.04. 20:00 bis 22:00 Uhr - Magdeburger Str. 3 / Kirchberg "St- Stephani"
23.04. ab 19:00 Uhr - Halberstädter Ch. 1a / Reitschule "Kaßner"
23.04. 17:00 bis 24:00 Uhr - Braunschweiger Str. 42 / Marios Gartenlokal "Vorwärts"
23.04. ab 17:00 Uhr - Ballenstedter Str. 60 / KGV "Paradies" e.V.
23.04. ab 18:00 Uhr - Ballenstedter Str. / Ecke Am Eulengraben
23.04. 16:00 bis 23:00 Uhr - Libellenweg 10 / Verein Fuchsbreite e.V.
23.04. ab 19:00 Uhr - MACO Gelände / Spaßvogelsiedlung e.V.
23.04. - Hagebuttenweg / Karl-Marx-Siedlung e.V.
23.04. - Quenstedter Str. / Gartensparte I. Salbker e.V.
23.04. 18:00 bis 24:00 Uhr - Calbische Str. / Verein der Gartenfreunde
23.04. ab 09:00 Uhr - Lüttgen Salbker Weg / KGV "Am Bahndamm"
23.04. ab 18:30 Uhr - Atzendorfer Str. / Am Volkspark
23.04. ab 18:00 Uhr - Münchenhofstr. 11 / KGV "Zur Aster" e.V.
23.04. 17:00 bis 02:00 Uhr - Eschenröder Str. / Freifläche - FFW Rothensee
23.04. ab 12:00 Uhr - Barleber See - Südufer / "Verein an See" e.V.
23.04. ab 21:00 Uhr - Krähenstieg 2 / Ev. Hoffnungsgemeinde
23.04. ab 19:00 Uhr - Neustädter See / Wasserskianlage - Fa. Böhlecke
23.04. ab 18:00 Uhr - Othrichstr. 30 / Mehrgenerationenhaus - Nachbarschaftszentrum
23.04. ab 15:00 Uhr - An der Steinkuhle 26 / KGV "Steinkuhle" e.V.
23.04. ab 17:00 Uhr - Birkenweiler 4. Gartenweg 19 / Gastätte "Zur Birke"
23.04. 18:00 bis 01:00 Uhr - Rotweg 5

24.04. ab 19:00 Uhr - Vogelbreite 27 / Hotel und Gasthof "Zum Lindenweiler"
24.04. 17:00 bis 23:00 Uhr - Kleiner Stadtmarsch - Max-Wille-Platz / VSG GmbH

Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Holger Platz macht darauf aufmerksam, dass nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden darf: "Alles andere ist tabu! Verstöße werden wir auch in diesem Jahr unnachgiebig und konsequent ahnden." Damit soll auch verhindert werden, dass mit einem "Brauchtumsfeuer" das Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen umgangen wird.

Verstöße gegen das Verbot zum Verbrennen von Grünabfällen können mit einem Bußgeld ab 150 Euro geahndet werden, bei erheblicher Rauchentwicklung auch deutlich höher ausfallen. Werden zudem andere Abfälle wie z.B. Sperrmüll illegal verbrannt, können Bußgelder in Höhe von 1.000 Euro und mehr verhängt bzw. Strafverfahren eingeleitet werden. Muss die Feuerwehr Löscharbeiten durchführen, kommen noch erhebliche Einsatzkosten hinzu.

Nachricht vom 18.04.2011


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