Öffentliche Osterfeuer 2012 in Magdeburg - Übersicht

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Öffentliche Osterfeuer 2012 in Magdeburg - Übersicht

Übersicht der öffentlichen Osterfeuer 2012 in Magdeburg. - Zum Osterfest planen viele Vereine und Gaststättenbetreiber auch in diesem Jahr das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers. 45 öffentliche Osterfeuer wurden bislang vom Ordnungsamt genehmigt.


Vor allem am Gründonnerstag und Ostersamstag wird in vielen Stadtteilen zu öffentlichen Osterfeuern eingeladen. Sie werden organisiert von den Freiwilligen Feuerwehren, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Vereinen oder Gastronomen. Durch die Kontrollen im Vorfeld ist hier dafür gesorgt, dass keine gesundheitsgefährdenden Stoffe verbrannt werden und für die Sicherheit der Besucher Vorsorge getroffen werden kann.

Öffentliche Osterfeuer in Magdeburg finden an folgenden Orten statt:
Osterfeuer am 04. April 2012:
17:00 bis 20:00 Uhr - Ostrowskistr. 96/Kinder-Eltern-Zentrum Nordwest
19:00 bis 23:00 Uhr - Rennebogen 167/KJFE "Weizengrund/Weiberkiste"

Osterfeuer am 05. April 2012:
14:00 bis 22:00 Uhr - Alt Salbke 6-10/SKL Industriepark
17:30 bis 23:00 Uhr - Alt Fermersleben 1/FSV 1895 Md e.V.
18:00 bis 24:00 Uhr - Thomas-Münzer-Str./KJFE "Münster"
18:00 bis 24:00 Uhr - Sportplatz Beyendorf/Sohlen/SV Beyendorf
19:00 bis 24:00 Uhr - Harsdorfer Str. 47/Guts-Muths-Stadion/MSV "Börde" 1949 e.V.
20:00 bis 23:00 Uhr - Großer Gang 1/Grundschule "Diesdorf"
18:00 bis 24:00 Uhr - Am Eulegraben 38/Vereinsheim "Am Eulegraben 38"
18:00 bis 22:00 Uhr - Gröninger Bad/Gröninger Str./Bürgerverein Salbke, Westerhüsen, Fermersleben e.V.

Ab 18:00 Uhr - Othrichstr. 30/Mehrgenerationenhaus/ Nachbarschaftszentrum
Ab 19:30 Uhr - Luisenthaler Str. 115/BIKE INN

Osterfeuer am 07. April 2012:
ab 09:00 Uhr - Lüttgen Salbker Weg/KGV "Am Bahndamm"
ab 12:00 Uhr - Barleber See - Südufer/Vereinsgelände/"Verein am Barleber See" e.V.
ab 15:00 Uhr (für Kinder) - Mückenwirt, An der Elbe 14
ab 16:00 Uhr - Dodendorfer Platz/Gartenverein/Gartenlokal "Zum Igel"
ab 17:00 Uhr - Ballenstedter Str. 60, KGV "Paradies"
ab 17:00 Uhr - Neustädter See/Wasserskianlage
ab 18:00 Uhr - Ballenstedter Str./Ecke Am Eulegraben
ab 18:00 Uhr - Eisenacher Str. 1A/Gaststätte "Green Bay"
ab 18:00 Uhr - Münchenhofstr. 11/KGV "Zur Aster" e.V.
ab 18:00 Uhr - Schöppensteg 68/Vereinshaus "Rosenbusch"
ab 18:30 Uhr - Pechau
ab 18:30 Uhr - Am Volkspark/Atzendorfer Str.
ab 19:00 Uhr - Mückenwirt, An der Elbe 14
ab 19:00 Uhr - Sachsenring/Maybachstr.
ab 19:00 Uhr - Heinrich-Zille-Str. 4/Ev. Kirchenspiel MD-Stadtfeld-Diesdorf
ab 19:00 Uhr - Calenberge
ab 19:00 Uhr - Halberstädter Chaussee 1A, Reitschule "Kaßner"
ab 21:00 Uhr - Krähenstieg 2/Ev. Hoffnungsgemeinde
17:00 bis 23:00 Uhr - Elbauenpark, Kleiner Cracauer Anger
17:00 bis 23:00 Uhr - Stadion "Neue Welt"/Polizeisportverein e.V.
17:00 bis 24:00 Uhr - Braunschweiger Str. 42/Marios Gartenlokal "Vorwärts"
17:00 bis 02:00 Uhr - Eschenröder Str./FFW Rothensee
18:00 bis 23:00 Uhr - Festung Mark
18:00 bis 23:00 Uhr - Plaza Hotel/St. Michael-Str.
18:00 bis 23:00 Uhr - Biederitzer Busch
18:00 bis 24:00 Uhr - Calbische Straße/Verein d. Gartenfreunde "Am Steinlagerplatz e.V."
18:00 bis 01:00 Uhr - Rotweg 5
20:00 bis 24:00 Uhr - Magdeburger Str. 3/Ev. Kirchspiel MD-Ottersleben

Weitere Osterfeuer am 07.04.2012:
Randau / Calenberge
Gübser Weg 35 / Sportplatz / SV Aufbau Empor-Ost Md e.V.
Hagebuttenweg / Karl-Marx-Siedlung e.V.
Quenstedter Straße / Gartensparte I. Salbker e.V.

Osterfeuer am 08. April 2012:
Ab 17:00 Uhr im Milchweg 29, Kirchengelände-Schwesternhaus

Die Stadtverwaltung macht nochmals darauf aufmerksam, dass nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden darf: Alles andere ist tabu! Verstöße werden wir auch in diesem Jahr unnachgiebig und konsequent ahnden. Damit soll auch verhindert werden, dass mit einem "Brauchtumsfeuer" das Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen umgangen wird.

Verstöße gegen das Verbot zum Verbrennen von Grünabfällen können mit einem Bußgeld ab 150 Euro geahndet werden, bei erheblicher Rauchentwicklung auch deutlich höher ausfallen. Werden zudem andere Abfälle wie z.B. Sperrmüll illegal verbrannt, können Bußgelder in Höhe von 1.000 Euro und mehr verhängt bzw. Strafverfahren eingeleitet werden. Muss die Feuerwehr Löscharbeiten durchführen, kommen noch erhebliche Einsatzkosten hinzu.

Nachricht vom 04.04.2012


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