Sofort-Hilfsmaßnahmen für Unwetter-Geschädigte

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Sofort-Hilfsmaßnahmen für Unwetter-Geschädigte

Katastrophenerlass soll Unwetter-Geschädigten helfen.

Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute sofortige steuerliche Hilfen für die Betroffenen des schweren Unwetters vom 11.September 2011 verfügt.

Die beträchtlichen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und Gewittern in weiten Teilen Sachsen-Anhalts (vor allem in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Salzlandkreis, Wittenberg und der Stadt Dessau-Roßlau) führen bei vielen Privatpersonen, aber auch Unternehmen zu erheblichen finanziellen Belastungen. In dieser Situation ist es dem Finanzminister wichtig, dass mögliche zusätzliche steuerliche Belastungen für die Betroffenen unbedingt vermieden werden.

Deswegen hat das Finanzministerium heute steuerliche Sofort-Hilfsmaßnahmen beschlossen.

Eine Auswahl:
- Betroffene können ihre bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern bis zum 31.01.2012 auf Antrag ohne weitere Kosten stunden lassen. Bei der Antrags-Prüfung sind die Finanzämter gehalten, "wohlwollend" im Sinne der Betroffenen zu entscheiden.

- Wenn Betroffene von Vollstreckungsmaßnahmen bedroht sind, sollen diese bis 31.01.2012 nicht umgesetzt werden - ohne dass weitere Säumnis-Zuschläge anfallen.

- Wer für Unwetter-Betroffene spendet, kann dies durch einfachen Bareinzahlungs-Beleg oder Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) steuerlich vergünstigend geltend machen können.

- Wer nachweislich durch das Unwetter Aufzeichnungen oder Buchführungs-Unterlagen verloren hat, dem sollen daraus keine steuerlichen Nachteile entstehen.


- Gewerbetreibende können bei Aufwendungen zum Wiederaufbau ganz oder teilweise durch das Unwetter zerstörter Gebäude auf Antrag Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 30 % vornehmen.

- Aufwendungen zur Beseitigung der Unwetterschäden an Grund und Boden, sowie Wiederherstellungen von Hofbefestigungen oder Wirtschaftswegen können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das Gleiche gilt bei Landwirten für die Herrichtung und Wiederanpflanzung zerstörter Anlagen.

- Landwirte erhalten steuerliche Vergünstigungen, wenn sie durch das Unwetter Ernteausfälle zu beklagen haben.

- Unterstützungen, die Betroffene von ihren Arbeitgebern erhalten, werden bis zu einer Höhe von 600,- Euro und in Ausnahmefällen auch darüber hinaus nicht besteuert.

- Wenn Betroffene neuen Hausrat und/oder Kleidung kaufen oder Reparaturen am eigenen Haus machen müssen, können diese steuerlich als "außergewöhnliche Belastung" berücksichtigt werden.

Die genauen Maßnahmen für die jeweiligen Betroffenen können in jedem Finanzamt erfragt werden und gelten ab sofort.

Nachricht vom 27.09.2011


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