Bürgerentscheid zum Bau der Ulrichskirche 2011

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Bürgerentscheid zum Bau der Ulrichskirche 2011

Stadtrat entscheidet voraussichtlich im Januar 2011 über Bürgerentscheid zum Bau der Ulrichskirche.
Ergebnis des Bürgerbegehrens liegt vor.

Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper gab heute das Ergebnis der Prüfung der von einer Bürgerinitiative im Sommer gesammelten Unterschriften für einen Bürgerentscheid zum Wiederaufbau der Ulrichskirche bekannt: "Bei der Unterschriftensammlung sind mehr als 10.000 gültige Unterschriften zusammengekommen. Nun muss der Stadtrat entscheiden, ob die Bürger in dieser wichtigen Angelegenheit der Gemeinde entscheiden dürfen."

Die Verwaltung bereitet dazu eine entsprechende Drucksache vor, die am kommenden Dienstag in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters auf der Tagesordnung steht. "Darin schlage ich dem Stadtrat vor, den Bürgerentscheid am 20. März 2011 - gemeinsam mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt - durchzuführen." Voraussichtlich im Januar 2011 muss der Stadtrat entscheiden.

Nachdem der Stadtrat einer Drucksache des Oberbürgermeisters, nach der die Magdeburgerinnen und Magdeburger entscheiden sollten, ob dem Kuratorium zum Wiederaufbau der Ulrichskirche das dafür erforderliche Grundstück bereit gestellt werden soll, die erforderliche Zweidrittelmehrheit versagt hatte, hatte eine Bürgerinitiative mehr als 16.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid in dieser Angelegenheit gesammelt und fristgerecht eingereicht.

Da für dieses sogenannte Bürgerbegehren in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern 10 000 gültige Unterschriften erforderlich sind, war eine detaillierte Prüfung aller vorgelegten Unterschriften erforderlich. Die Unterzeichner müssen im Sinne des Kommunalwahlrechts wahlberechtigt sein, d.h. das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt haben und dürfen nicht durch Richterspruch vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sein. Maßgeblicher Stichtag für die Erfüllung dieser Kriterien ist der Tag der Einreichung des Begehrens, im vorliegenden Fall also der 9. September 2010. Nach Prüfung der vorgelegten Unterschriftenlisten liegen bis heute rd. 10 800 gültige Unterschriften vor. "Eine Bedingung für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist damit erfüllt", stellt Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper fest. "Nun muss der Stadtrat entscheiden, ob eine wichtige Gemeindeangelegenheit im Sinne der Gemeindeordnung - die zweite Zulässigkeitsvoraussetzung - vorliegt und für welchen Zeitpunkt er einen Bürgerentscheid ansetzt."

Der Termin der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 20. März 2011 ist dafür aus Sicht des Stadtoberhauptes optimal geeignet: "Zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl werden vom Wahlamt die üblichen Vorbereitungen getroffen - Einstellung von zusätzlichem Personal, Anwerbung von Wahlvorständen, Anmietung von Wahllokalen usw. Die Durchführung des Bürgerentscheids zu einem separaten Termin würde zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten verursachen."

"Dem Stadtrat bleibt es gleichwohl unbenommen, einen anderen Termin vorzusehen", ergänzt Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz, dem als Wahlleiter auch die organisatorische Vorbereitung des Bürgerentscheides obliegt. "Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Wahlbeteiligung sinkt, wenn mehrere Urnengänge kurz hintereinander stattfinden. Beim ersten Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt Magdeburg sollten aber möglichst viele wahlberechtigte Magdeburgerinnen und Magdeburger die Gelegenheit haben, in dieser wichtigen Gemeindeangelegenheit ihr Votum abzugeben."

Hintergrund:
Die Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt räumt den Bürgern einer Gemeinde ein, wichtige Gemeindeangelegenheiten durch direkten Entscheid der Wahlberechtigten zu regeln. Hierzu werden alle nach Kommunalwahlrecht wahlberechtigten Bürger zur Stimmabgabe über eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage aufgerufen.

Die Einleitung des Verfahrens ist möglich durch einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Beschluss des Gemeinderates oder durch erfolgreiche Durchführung eines Bürgerbegehrens, in dessen Verlauf sich eine bestimmte, von der Größe der Gemeinde abhängende Zahl von Bürgern mit ihrer Unterschrift zur Unterstützung bekennen muss. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sind dies 10.000 Unterschriften.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2010 der Drucksache DS0133/10, mit der der Oberbürgermeister vorgeschlagen hatte, den Wiederaufbau der Ulrichskirche einem Bürgerentscheid zu unterwerfen, zwar mit einfacher Mehrheit zugestimmt, ihr die notwendige Zweidrittelmehrheit aber versagt.

Stattdessen hat der Rat auf Grund des Antrags A0055/10 beschlossen, das Kuratorium zum Wiederaufbau der Ulrichskirche durch Bereitstellung des Grundstücks und baurechtliche Maßnahmen zu unterstützen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt vom 30. Juli 2010 ortsüblich bekannt gemacht.

Gegen diesen Beschluss richtet sich nunmehr ein Bürgerbegehren, das einen Bürgerentscheid mit der Fragestellung "Sind Sie gegen den Wiederaufbau der Ulrichskirche?" anstrebt. Es wurde am 9. September, also innerhalb der vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen nach ortüblicher Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses, an den zuständigen Beigeordneten übergeben. Beigefügt waren Listen mit den Unterschriften von rd. 16 000 Unterstützern.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss der Stadtrat entscheiden. Stimmt er dem zu, muss der angestrebte Bürgerentscheid zwingend durchgeführt werden und zwar innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Beschluss des Stadtrates. Andernfalls müsste der Rat die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme selbst beschließen, was im vorliegenden Fall die Aufhebung des Beschlusses vom 24. Juni bedeutete.

Für die Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerentscheides gelten die Vorschriften des Kommunalwahlrechts. Entscheidungsberechtigt ist demzufolge, wer am Tag des Bürgerentscheides das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt gemeldet und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Weitere Beiträge zum Thema:
- http://mymagdeburg.de/artikel/buergerentscheidung-wiederaufbau-der-ulrichskirche_132.html
- http://mymagdeburg.de/artikel/buergerentscheid-zum-wiederaufbau-der-ulrichskirche_244.html

Nachricht vom 28.10.2010


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