Neuregelungen bei Steuern ab 1. Januar 2013

Bei FaceBook teilen
Twittern
Neuregelungen bei Steuern ab 1. Januar 2013

Steuerliche Neuregelungen für Unternehmer und Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2013. - In der Vergangenheit waren die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung zwar elektronisch, jedoch auch ohne Authentifizierung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr.

Ab dem 1. Januar 2013 können die oben genannten Steueranmeldungen und Anträge nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden, eine Übergangsphase gibt es nicht. (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung entfällt mit Wirkung zum 1.Januar.2013 (BGBl 2011 I, Seite 2131)).

Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich ist hierfür eine vorherige Registrierung im ElsterOnline-Portal erforderlich. Nähere Informationen hierzu sind unter www.elsteronline.de zu finden. Gegebenenfalls bieten Dienstleister eigene Lösungen an.

Aufgrund eines erhöhten Registrierungsaufkommens ist zum Ende des Jahres mit Wartezeiten zu rechnen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein empfiehlt die Finanzverwaltung, die Registrierung demnächst vorzunehmen.

Die Verpflichtung zur Authentifizierung ist in § 1 Absatz 3 i.V.m. § 6 Absatz 1 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung, zuletzt geändert durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I, Seite 2131), geregelt.

Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung sind im Internet unter www.elster.de zu finden.

Nachricht vom 21.09.2012


Ähnliche Nachrichten zum Thema:

OK
Schliessen

Info

Close