Hinweise zur Entsorgung von Laub in Magdeburg

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Hinweise zur Entsorgung von Laub in Magdeburg

Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb informiert


Wenn im Herbst das Laub von den Bäumen fällt, muss es von öffentlichen Straßen und Gehwegen entfernt werden. Dies fällt in die Zuständigkeit desjenigen, der für die Straßenreinigung verantwortlich ist. Darauf weist der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hin.

Magdeburg gehört zu den grünsten Städten Deutschlands. Das bringt für die Stadt und ihre Bewohner viele Vorteile, denn Bäume und Hecken übernehmen wichtige ökologische Funktionen. Sie produzieren den lebensnotwendigen Sauerstoff, sorgen für einen Klimaausgleich, filtern Staub, dämpfen den Lärm, beleben das Stadtbild und sind Lebensstätten für Vögel und Insekten.

Laub ist ökologisch sehr wertvoll. Im Garten gehört es zu den wichtigsten Kompostmaterialien und ist auch gut zum Mulchen geeignet. Auf den Boden zwischen Sträuchern und Hecken aufgebracht, schützt die Schicht die Pflanzen vor Frosteinwirkung und bietet gleichzeitig Kleinstlebewesen Nahrung, die wiederum den Boden fruchtbar machen. Die ständige Bodenabdeckung verhindert das Auswaschen des Bodens bei starken Regengüssen und das Austrocknen durch Wind und Sonne. Unter der Mulchschicht bleibt der Boden feucht und krümelig. Igel und andere Kleintiere finden in der warmen Blätterdecke ein ideales Versteck zum Überwintern.

Laub aus dem eigenen Garten sollte am besten zum Kompostieren oder Mulchen verwendet werden. Auch die Biotonne kann für die Laubentsorgung genutzt werden, denn dieses Material wird ebenfalls kompostiert und damit dem Naturkreislauf zurückgegeben. Zum Kompostieren und Mulchen in Nutzgärten sollte auf der Fahrbahn zusammengefegtes Laub wegen der Schadstoffbelastung allerdings nicht verwendet werden. Hier ist die Entsorgung in der Mülltonne vorzuziehen.

Die Laubentsorgung fällt in die Zuständigkeit desjenigen, der für die Straßenreinigung verantwortlich ist. Im Rahmen der Pflicht zur Durchführung der Straßenreinigung muss auch das Laub zusammengekehrt und entsorgt werden.

In Straßen der Reinigungsklasse I ist auch die von der Stadt erledigte Gehwegreinigung Bestandteil der Straßenreinigungsgebühr. In allen anderen Reinigungsklassen ist die Gehwegreinigung (in der Reinigungsklasse V auch die Fahrbahnreinigung) auf die Anlieger übertragen. Diese sind damit auch zur Laubbeseitigung verpflichtet. Anlieger, die zur Reinigung verpflichtet sind, müssen deshalb auf ihre Kosten auch Laub entsorgen, das von Bäumen stammt, die nicht auf dem eigenen Grundstück stehen, sondern beispielsweise im öffentlichen Straßenraum.

Entsorgungsmöglichkeiten sind die Biotonne, der Sack für Laub und Grünabfälle (2,40 Euro/Stück, 110 Liter, zusätzlich zur Biotonne) oder die Abgabe an den Wertstoffhöfen (bis 1 m³ kostenlos).

Laub von der Fahrbahn sollte wegen des hohen Schadstoffanteils in der Restmülltonne entsorgt werden. Auch hier kann für erhöhte Mengen ein zusätzlicher Abfallsack für Restabfälle erworben werden (3,10 Euro). Abfallsäcke kann man in allen Bürgerbüros und im Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb in der Sternstraße 13 erwerben.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes unter der Rufnummern 03 91/5 40 46 66 (Abfall-beratung) und 03 91/5 40 47 00 (Straßenreinigung) zur Verfügung.

Nachricht vom 05.11.2009


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