100 Jahre Jugendamt

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100 Jahre Jugendamt

100 Jahre Jugendamt: Von der Armenbetreuung zur Jugendfürsorge.
Am Mittwoch in der Volkshochschule.

In einem öffentlichen Vortrag am kommenden Mittwoch, dem 12. Mai, vergleicht der Leiter des Jugendamtes Dr. Detlev Klaus "Zahlen, Daten, Aufgaben und Verantwortungen der Institution Jugendamt 1910 und 2010". Die Veranstaltung in der Städtischen Volkshochschule in der Leibnitzstraße 23 beginnt um 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.


Anlässlich des 100-jährigen Bestehen des Jugendamtes ist der Vortrag eine weitere Veranstaltung, die an die Amtsgründung 1910 erinnert, auf die Entwicklung des Jugendamtes zurückblickt und eine breite Öffentlichkeit für die heutige Arbeit des Amtes und die Verantwortung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisieren soll. Viele Erwartungen, Ansprüche und Verpflichtungen an das Amt waren damals genauso aktuell wie heute.

Die Teilnehmer erfahren während des Vortrages, mit welchen Ansätzen sich die Armenfürsorge zielstrebig zur Jugendfürsorge entwickelte. Der Jugendamtsleiter stellt dabei die Strukturen und Arbeitsweise des Amtes in den vergangenen 100 Jahren vor und erläutert, wie sich das Amt seit seiner Gründung konsequent an den praktischen Bedürfnissen orientiert. Interessante Zahlen und spannende Fakten ergänzen die Ausführungen des Amtsleiters. Neben dem Vortrag werden zeithistorische Bilder zur Unterbringung des Jugendfürsorgeamtes, seiner Arbeit und der damaligen Kinderbetreuung gezeigt.

Alle interessierten Magdeburgerinnen und Magdeburger sind zu dem Vortrag herzlich willkommen. Telefonische Anmeldungen sind unter der Rufnummer 03 91/53 54 77 0 möglich.

Der ursprünglich für den 12. Mai geplante Vortrag von Prof. Peter Schruth über die "Heimerziehung in den 50-iger und 60-iger Jahren" muss wegen einer Erkrankung des Referenten verschoben werden.


Hintergrundinformationen zur Geschichte des Magdeburger Jugendamtes
Das Magdeburger Jugendamt gehört zu den Pionieren der öffentlichen Jugendhilfe in Deutschland und zählt mit den Ämtern in Mainz (gegründet 1900), Berlin (1906) sowie Leipzig (1909) zu den ältesten deutschen Jugendämtern. Ausgangspunkt für die Gründung als Jugendfürsorgeamt war das Engagement der damaligen Stadtverordnetenversammlung, des Oberbürgermeisters und der lokalen Wohlfahrtsvereine.

Noch ohne Förderung des Landes oder des Deutschen Reiches wurden in Magdeburg am 1. Juni 1906 die Berufsvormundschaft und am 1. April 1908 eine eigenständige Säuglingsfürsorge eingeführt. Besoldete Säuglingspflegerinnen absolvierten hierzu einen vierwöchigen Kurs im Altstädtischen Krankenhaus.

Das "Haltekinderwesen" wurde zur Vorstufe des heute spezialisierten Pflegekinderdienstes. Die als öffentliche Fürsorgeverwaltung tätige städtische "Armenverwaltung" bündelte die damals vorhandenen Kräfte, um neben anderen Aufgaben Maßnahmen gegen die mit 20,3 Prozent enorm hohe Kindersterblichkeit zu ergreifen. Dieses Vorgehen trug zur Reduzierung der Kindersterblichkeit bei und wirkte auch in die zukünftige Gesetzgebung und Sozialfürsorge hinein.

Der preußische Jugendpflegeerlass von 1911 sowie ein 1918 erlassenes Landesgesetz für die Provinz Preußen waren Vorläufer des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1922. Erst mit diesem wurden gesetzliche Vorgaben für die Jugendhilfe aller Gemeinden und Städte verabschiedet. Diese fanden ihre fachlich hoch entwickelte und heute verpflichtende Form in dem am 3. Oktober 1990 eingeführten Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz moderner Prägung.

Heute arbeiten im Magdeburger Jugendamt rund 190 Beschäftigte in den vier Abteilungen Förderung freier Träger, Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Leistungen und Hilfen in besonderen Problemlagen sowie Tagesbetreuung, Erziehungsberatung, Frühförderung und Qualitätsmanagement.

Nachricht vom 06.05.2010


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