Neue Verordnungen der Landeshauptstadt Magdeburg

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Neue Verordnungen der Landeshauptstadt Magdeburg

Neue Gefahrenabwehrverordnung berücksichtigt Erfahrungen und gesetzliche Änderungen. - Stadtrat entscheidet voraussichtlich im Mai 2012.

Voraussichtlich im Mai wird der Stadtrat die neue Gefahrenabwehrverordnung beschließen. Sie wurde heute in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt und geht nun zur Beratung in die Fraktionen und Ausschüsse.

"Die bisher gültige Gefahrenabwehrverordnung trat 2002 in Kraft, es wurde also Zeit für eine Überarbeitung", erklärt der zuständige Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz. "Die neue Verordnung berücksichtigt nicht nur geänderte gesetzliche Regelungen, wir haben darin auch einige Sachverhalte neu geregelt oder präzisiert."

Sofern der Stadtrat die neue Gefahrenabwehrverordnung im Mai beschließt, tritt sie eine Woche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Zur vorgeschlagenen Neufassung gab es zahlreiche Abstimmungen mit vielen betroffenen Institutionen und Behörden. Insgesamt soll die neue Gefahrenabwehrverordnung die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Magdeburg noch besser gewährleisten. Dabei geht es besonders um die Nutzung des öffentlichen Straßenverkehrsraumes, der Grünanlagen, der Gewässer und sonstiger Einrichtungen.

Auch aufgetretene Beeinträchtigungen der Bürger - zum Beispiel durch Ruhestörungen, Verschmutzungen des Umfeldes oder beim Umgang mit Tieren - wurden auf den Prüfstand gestellt. Bewährtes wurde belassen, anderes entweder neu geregelt oder zum Teil herausgenommen.

Neu geregelt wurde unter anderem:
- Der Alkoholkonsum auf Straßen und in Grünanlagen ist künftig untersagt, wenn es beispielsweise durch Anpöbeln Unbeteiligter, durch Behinderung des Verkehrs, durch ruhestörenden Lärm oder durch Verunreinigung des Umfeldes zu Beeinträchtigungen kommt.

- Auf Gehwegen sind Hunde künftig an der kurzen Leine zu führen. Außerdem müssen Hundehalter ein Aufnahmehilfsmittel dabeihaben, um Hundekot umgehend beseitigen zu können.

- Auch das Füttern von wild- oder freilebenden Tieren ist jetzt untersagt. Nur an den von der Stadt gekennzeichneten Futterplätzen wird es in Zukunft gestattet sein. Dieses Verbot erfasst jedoch nicht die Winterfütterung von Singvögeln.

- Das Ablegen oder Lagern von Wurfsendungen, Zeitungen oder Werbematerial hat so zu erfolgen, dass besonders ein Verwehen und damit ein Verschmutzen von Straßen und Plätzen vermieden werden.

- Das bisherige "Badeverbot", welches nur galt, wenn die Stadt Eigentümerin des stehenden Gewässers war, wird in Zukunft durch ein privatrechtliches Badeverbot fortgeführt. Die Landeshauptstadt Magdeburg als Eigentümerin von stehenden Gewässern erlaubt das Baden weiterhin nur in den öffentlichen Strand- und Freibädern.

Verstöße gegen diese Gefahrenabwehrverordnung sind Ordnungswidrigkeiten, die wie bisher mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Die Stadtverwaltung hofft, mit der überarbeiteten Gefahrenabwehrverordnung einen Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen zu schaffen, um das Zusammenleben weiter zu verbessern und die Stadt noch lebens- und liebenswerter zu gestalten.

Nachricht vom 14.03.2012


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