Magdeburg - Alkohol in der Öffentlichkeit

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Magdeburg - Alkohol in der Öffentlichkeit

"Wir kämpfen weiter gegen Alkoholexzesse in der Öffentlichkeit!"
OB Trümper zur Entscheidung des OVG

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist enttäuscht über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, das am vergangenen Mittwoch die "Gefahrenabwehrverordnung über Alkoholkonsumverbote in der Öffentlichkeit" für unwirksam erklärt hat. Gleichwohl will die Stadt weiterhin nach Möglichkeiten suchen, um Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die durch exzessiven Alkoholgenuss bedingt sind, einzudämmen.


"Dass das Gericht nicht die Möglichkeit genutzt hat, neue Wege bei kommunalen Gefahrenabwehrmaßnahmen zu honorieren, ist für uns sehr bedauerlich", so Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper.

Das Gericht geht davon aus, dass der öffentliche Alkoholkonsum auch dann nicht verboten werden kann, wenn es an Treffpunkten Alkohol trinkender Personen dauerhaft zu erheblichen Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit kommt. "Die Realität ist aber eine andere", macht Magdeburgs Stadtoberhaupt deutlich. "Der Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in den letzten Jahren besorgniserregend gestiegen und mit ihm die Rate der unter Alkoholeinfluss verübten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Alle größeren Städte haben damit zu kämpfen."

Diese in den letzten Jahren bundesweit gewachsene Situation findet in der Entscheidung des Gerichts keine Berücksichtigung. Für Magdeburg bedeutet dies, dass der positive Trend, der durch das Alkoholkonsumverbot ausgelöst wurde und auch statistisch belegt werden kann, erst einmal gestoppt wurde.

Besonders kritisch ist die Situation, weil auch das Alkoholkonsumverbot für unwirksam erklärt wurde, welches nur dann wirksam wird, wenn Dritte erheblich beeinträchtigt werden können (§1 der aufgehobenen Verordnung). Dieses Verbot entsprach überwiegend der Erlasslage des sachsen-anhaltinischen Innenministeriums.

"Wir haben deshalb bereits mit dem Land Kontakt aufnehmen, um über alternative rechtliche Lösungen für diese Problem zu beraten", informiert OB Dr. Trümper. "Selbstverständlich werden wir dabei die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes berücksichtigen."

Aus Sicht des Magdeburger Beigeordneten für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz, könnte man sich dabei an Baden- Württemberg orientieren. "Dort hat der Landtag Ende 2009 ein Gesetz zum Alkoholverkaufsverbot in den Nachtstunden auf der Grundlage des Ladenöffnungszeitenrechts erlassen." Gleichzeitig prüft das dortige Innenministerium die Möglichkeit, den Kommunen auf gesetzlicher Grundlage die Festlegung von Alkoholkonsumverbotszonen einzuräumen.

Ein solches "Gefahrenvorsorgegesetz" könnte auch für Sachsen-Anhalt angeregt werden. "Die Landeshauptstadt Magdeburg erklärt sich bereit, anhand der gewonnenen Erfahrungen an einem entsprechenden Gesetzentwurf mitzuarbeiten", verspricht OB Dr. Trümper.

"Unabhängig davon behalten wir uns ausdrücklich vor, im Falle einer sich durch Alkoholexzesse erneut verschärfenden Situation, für die betreffenden Bereiche erneut eine zeitlich befristete Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit zu erlassen - selbstverständlich unter Berücksichtigung der Vorgaben des OVG."

Nachricht vom 19.03.2010


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