Entscheidung zur Organspende in Deutschland

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Entscheidung zur Organspende in Deutschland

Bischoff: Endlich gibt es eine Entscheidung zur Organspende.
Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Norbert Bischoff hat sich erleichtert über die Einigung der Gesundheitsminister der Länder zur Reform der Organspende in Deutschland geäußert. "Nach quälenden Jahren nicht enden wollender Diskussionen gibt es nun endlich eine Entscheidung, die von allen Gesundheitsministern getragen wird. Das ist ein Erfolg", sagte Bischoff zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, über eine so genannte Erklärungslösung die Organspendebereitschaft in Deutschland ankurbeln zu wollen.

"Organspende kann Leben retten. Wir brauchen dringend mehr Organspender. Insoweit bin ich mit dem Beschluss zufrieden", erklärte Bischoff, der sich eigentlich für das Alternativmodell einer Widerspruchslösung eingesetzt hatte. Der entsprechende Antrag fand auf der Ministerkonferenz jedoch keine Mehrheit. Bischoff sagte: "Wichtig ist, dass es eine Verständigung gibt. Zwischen den beiden diskutierten Modellen liegen keine Welten, insoweit kann ich mich auch mit der Erklärungslösung anfreunden."

Bischoff betonte: "Die jetzige Regelung der erweiterten Zustimmungslösung hat leider nicht dazu geführt, die Organspenderzahlen deutlich zu erhöhen. Deutschlandweit warten derzeit mehr als 12.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Es ist daher richtig, von den Menschen konkreter eine Entscheidung abzuverlangen."

Die aktuelle Zustimmungsregelung besagt, dass sich jeder in Deutschland freiwillig als Organspender registrieren kann. Dies erfolgt über einen Organspenderausweis. Erklärungslösung bedeutet, dass gezielt um die Organspendebereitschaft geworben wird und sich jeder offiziell entscheiden und erklären muss. Widerspruchslösung hätte bedeutet, dass potentiell jeder als Organspender gilt, es sei denn, er hat dagegen aktiv einen Widerspruch eingelegt.

Mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz wird der Bund gebeten, das Transplantationsgesetz entsprechend zu ändern.

Nachricht vom 30.06.2011


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