Weg frei für Aufenthaltsüberwachung (Elektronische Fußfessel)

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Weg frei für Aufenthaltsüberwachung (Elektronische Fußfessel)

Weg für Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung frei gemacht.

Magdeburg. Der Landtag hat den Weg für den Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung, volkstümlich "Elektronische Fußfessel" genannt, in Sachsen-Anhalt frei gemacht. Er hat einem Staatsvertrag über den Beitritt zu einer Zentralstelle im hessischen Bad Vilbel zugestimmt, die bundesweit die Straftäter überwacht, die vom Gericht zum Tragen eines Gerätes zur Elektronischen Aufenthaltsüberwachung verpflichtet wurden. "Bisher hat in Sachsen-Anhalt kein Richter die elektronische Aufenthaltsbestimmung angeordnet", sagte Justizministerin Professor Angela Kolb am Rande der Landtagssitzung. "Aber wir wären gerüstet: Über das hessische Justizministerium sind zehn Geräte bestellt, die eingesetzt werden könnten."

Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) ist seit Anfang 2011 im Strafgesetzbuch als neue mögliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht geregelt: Straftäter, die wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilt wurden und von denen weiterhin eine besondere Gefahr ausgeht, können vom Gericht dazu verpflichtet werden, eine sog. "Elektronische Fußfessel" zu tragen. Damit kann ihr Aufenthalt mittels GPS festgestellt werden.

Sind die Träger in einem Bereich unterwegs sind, den sie nicht verlassen oder betreten dürfen, wird die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) informiert, die dann die zuständigen Landesbehörden einschaltet. Die bundesweite Kooperation gewährleiste bundeseinheitliche Kriterien bei der Anwendung der Aufenthaltsüberwachung und spare Kosten, sagte Kolb.

Nachricht vom 23.02.2012


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