Landtagswahl und Bürgerentscheid am 20. März 2011

Bei FaceBook teilen
Twittern
Landtagswahl und Bürgerentscheid am 20. März 2011

Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs - Briefwahl ab 28. Februar 2011 möglich.
Landtagswahl und Bürgerentscheid am 20. März 2011.

Die organisatorische Vorbereitung für die Landtagswahl und den Bürgerentscheid am 20. März 2011 läuft auf Hochtouren. "Ende der vergangenen Woche begann der Versand der Wahlbenachrichtigungen, ab 28. Februar 2011 kann bereits in der Briefwahlstelle gewählt werden", fasst Kreiswahlleiter Holger Platz den aktuellen Stand der Vorbereitungen zusammen.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl und den Bürgerentscheid am 20. März 2011 an alle von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse der Magdeburger Wahlbezirke eingetragenen Wahlberechtigten erfolgt noch bis zum Mittwoch dieser Woche. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren erhalten nur eine Wahlberechtigung für den Bürgerentscheid, nicht jedoch für die Landtagswahl, weil dafür ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig ist. Mit der Zustellung ist als Dienstleister die Firma "evus" beauftragt.

Aus der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des Wahllokals zu ersehen, das der/die Wahlberechtigte aufsuchen soll. Ein aufgedrucktes Rollstuhl-Symbol zeigt an, ob es für Rollstuhlfahrer geeignet ist. "Behinderten, die auf ihrer Wahlbenachrichtigung kein solches Symbol finden und die nicht per Briefwahl wählen möchten, teilt die Briefwahlstelle auf Anfrage mit, wo sich in ihrem Wahlkreis ein geeignetes Wahllokal befindet. Dort können Behinderte dann mit ihrem Wahlschein wählen." Ein Verzeichnis der behindertengerechten Wahllokale wird ab der kommenden Woche auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt abrufbar sein.

Seit Ende vergangener Woche werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. "Wer bis zum 23. Februar 2011 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich spätestens bis 4. März 2011 in der Briefwahlstelle des Wahlamtes, Katzensprung 2, melden", bittet Holger Platz alle Wahlberechtigten, den Eingang der Wahlbenachrichtigung zu prüfen. "Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 20. März 2011 nicht wählen und am Bürgerentscheid teilnehmen."

Das Wählerverzeichnis kann vom 28. Februar bis 4. März 2011 in der Briefwahlstelle eingesehen werden. Wahlberechtigte können dabei die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Ab sofort ist auch die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich, zum Beispiel unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags, per Telefax unter 5 40 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen.

Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer beim Versand per E-Mail ist der Antrag durch die antragstellende Person eigenhändig zu unterschreiben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle, Katzensprung 2, beantragt werden.
Sie ist ab 28. Februar 2011 wie folgt geöffnet:
Montags und Mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstags und Donnerstags von 8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie am Freitag, dem 18. März auch von 13.00 bis 18.00 Uhr.

"Ab 28. Februar 2011 können Wahlberechtigte auch direkt in der Briefwahlstelle ihre Stimme abgeben", weist Kreiswahlleiter Holger Platz auf diesen besonderen Service hin. "Davon sollten vor allem diejenigen Gebrauch machen, die am Wahltag nicht in Magdeburg sind." Ein Wählen in Vertretung ist nicht möglich, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Briefwahlunterlagen dürfen jedoch bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht auch an Dritte ausgehändigt werden.

Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl (18. März 2011), 18.00 Uhr, möglich. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen: einen amtlichen Stimmzettel des zutreffenden Wahlkreises (10 bis 13), einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und ein Merkblatt für die Briefwahl. Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzt, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht. Für den Bürgerentscheid erhalten die Magdeburgerinnen und Magdeburger neben Wahlschein und Stimmzettel auch einen grauen und einen hellblauen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt.

Die 157 Wahllokale in den vier Magdeburger Wahlkreisen sind am 20. März 2011 von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal aufgesucht werden muss, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. "Nur dort ist der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt Kreiswahlleiter Holger Platz. "Wer ein anderes Wahllokal aufsuchen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen." Dies ist in der Briefwahlstelle bis 18. März 2011, 18.00 Uhr möglich.

Zur Stimmabgabe für den Bürgerentscheid erhalten die Wahlberechtigten im Wahllokal einen separaten Stimmzettel. Die Wahlurne zum Einwerfen des ausgefüllten Stimmzettels wird entsprechend gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Bürgerentscheid sind im Internet unter www.magdeburg.de zu finden.

Die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale am Wahlabend um 18.00 Uhr ist öffentlich, ebenso die Auszählung der Briefwahlstimmen im Rathaus. Zuerst werden die Stimmen für die Landtagswahl ausgezählt, danach die Stimmen zum Bürgerentscheid.

Weitere Informationen zum Bürgerentscheid Ulrichskirche:
http://mymagdeburg.de/artikel/info-buergerentscheid-wiederaufbau-der-ulrichskirche_329.html

Nachricht vom 21.02.2011


Ähnliche Nachrichten zum Thema:

OK
Schliessen

Info

Close