Stadtverwaltung stellt Container für Schnee bereit

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Stadtverwaltung stellt Container für Schnee bereit

Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Räumpflicht.
Zur Unterstützung der Schneeberäumung in Wohngebieten und Anliegerstraßen stellt die Stadtverwaltung ab sofort kostenlos Container zur Verfügung. Diese Entscheidung hat heute die Winterdienst-Koordinierungsgruppe beschlossen. Anmeldungen für einen Container sind telefonisch unter der Rufnummer 03 91/5 40 46 88 möglich.

"Mit den Containern unterstützen wir jene Magdeburger, die selbst aktiv werden möchten und in Anliegerstraßen und Wohngebieten Gehwege und Fahrbahnen vom Schnee befreien wollen", begründet der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz das Angebot. "Wir reagieren damit auch auf Nachfragen von Anwohnern, die keine andere Möglichkeit sehen, den Schnee vor ihrer Haustür zu räumen."

Gleichzeitig erinnert der Beigeordnete nochmals an die Anliegerpflichten beim Winterdienst: "Grundsätzlich sind bei Schneefall und Eisglätte die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Während die MVB-Haltestellen von den anliegenden Grundstückseigentümern inzwischen von Schnee und Eis befreit sind, hat der Stadtordnungsdienst heute viele nicht geräumte Gehwege festgestellt. Wir werden in diesen Fällen den Kontakt zum jeweiligen Grundstückseigentümer suchen. Kommen diese auch dann nicht ihren Winterdienstpflichten nach, müssen sie mit einem Bußgeldverfahren rechnen."

Wegen des Winterwetters bittet Holger Platz Fußgänger um besondere Vorsicht: "Je nach Bodenbelag sollten die Magdeburgerinnen und Magdeburger in diesen Tagen auch auf geräumten Gehwegen vorsichtig sein."

Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden. Sind Gehwege vor bebauten und unbebauten Grundstücken, müssen diese so geräumt und abgestumpft werden, dass darauf auch Familien mit Kinderwagen oder ältere Mitbürger mit Rollatoren sicher gehen können. Als Orientierung dient die in unserer Satzung festgeschriebene Breite von 1,25 Meter.

Schmalere Wege sind in voller Breite von Schnee und Eis zu befreien. Bei Straßen ohne Gehwege muss auf jeder Seite ein Randstreifen geräumt und gestreut werden. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn, den Radweg, in die Gosse oder in Gräben, sondern nur an den Gehwegrand oder auf das eigene Grundstück geschoben werden!

Vor den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist zur Sicherung des Fußgängerverkehrs ein schnee- und eisfreier Überweg zwischen Wartebereich und Fahrbahnrand von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten.

Auf Gehwegen von Straßen, die nicht in städtischer Baulast sind, wie zum Beispiel in Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Pflicht.

Die Räum und Streupflichten beim Winterdienst gelten ebenso für Gartensparten - auch außerhalb der Gartensaison.

Alle Informationen zu den Anliegerpflichten bei Schnee und Eis sind auch in der kostenlosen Broschüre "Winterdienst in der Landeshauptstadt Magdeburg" zu finden. Sie informiert auch über gesetzliche Grundlagen, benennt Ansprechpartner und liegt in den BürgerBüros sowie im Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb aus.

Nachricht vom 10.12.2010


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