Polizei prüft Kostentragungspflicht gegen Flashmob-Veranstalter (Hasselbachplatz)

Bei FaceBook teilen
Twittern
Polizei prüft Kostentragungspflicht gegen Flashmob-Veranstalter (Hasselbachplatz)

In der zurückliegenden Woche hat ein 22-jähriger Magdeburger über die Internetplattform "Facebook" zu einer Veranstaltung unter dem Motto: "Hassel in Farbe...Kreide-Dauer-Flashmob" am 04.08.2012 um 22:00 Uhr auf dem Hasselbachplatz in Magdeburg aufgerufen. Der Aufruf fand großen Zuspruch im Internet und ca. 1.200 Menschen sicherten bereits auf der Plattform "Facebook" ihr Erscheinen zu. Nun muss er damit rechnen, dass er die Kosten des Polizeieinsatzes zu tragen hat.

Die Veranstaltung begann um 22:00 Uhr. Die annährend 1.200 Teilnehmer bemalten die Gehwege und Straßen, feierten friedlich und tanzten.

Was für den Veranstalter und die Teilnehmer als Straßenparty, frei von Auseinandersetzungen, aussieht, ist allerdings rechtlich gesehen eine Veranstaltung im öffentlichen Raum, die eine Sondernutzung darstellt und bei der zuständigen Behörde zwingend anmelde- und genehmigungs-pflichtig ist. Grundsätzlich sind für Sondernutzungen nicht nur Gebühren zu entrichten, sondern auch die Kosten für eine etwa erforderliche polizeiliche Begleitung einschließlich der Sicherungsmaßnahmen zu tragen.

Darüber hinaus haben die Teilnehmer nicht nur die Verkehrsflächen, sondern auch die umliegenden Gebäude bemalt und den ÖPNV lahmgelegt.

Die Polizei musste den gesamten Hasselbach für zwei Stunden mit einem erheblichen Polizeiaufgebot weiträumig sperren - Einsatzzeiten, in denen die Beamten nicht für ihre eigentliche Arbeit zur Verfügung standen.

Deshalb prüft das Polizeirevier Magdeburg gegenwärtig, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Kosten des Polizeieinsatzes dem Veranstalter auferlegt werden müssen. (AvK)

Quelle: Polizeirevier Magdeburg

Nachricht vom 07.08.2012


Ähnliche Nachrichten zum Thema:

OK
Schliessen

Info

Close