Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren

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Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren

Wahlen zum Deutschen Bundestag am 27. September 2009

Plakate und Aufsteller im Stadtgebiet verkünden seit Wochen: Am 27. September wird gewählt. Die organisatorischen Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren. Kreiswahlleiter Holger Platz berichtete heute vor Medienvertretern über den Organisationsstand.

Wahlbenachrichtigung und Wahlberechtigte
Zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen seit mindestens drei Monaten eine Wohnung bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben und dürfen nicht ausdrücklich vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Das Wahlamt gibt bei Fragen dazu Auskunft.

In Magdeburg sind zur Bundestagswahl am 27. September rund 195.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlkreises Magdeburg eingetragenen Wahlberechtigten ist inzwischen im Gange.

"Alle Wahlberechtigten sollten vom Wahlamt ihre Wahlbenachrichtigung erhalten", erklärt Werner Ley, der Leiter des städtischen Wahlamtes das Prozedere. "Sie enthält auch ein Merkblatt mit dem Hinweis, wo und wann die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich ist."

"Wer bis zum 6. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich unbedingt in der darauffolgenden Woche in der Briefwahlstelle melden", so Kreiswahlleiter Holger Platz. "Dort kann im Wählerverzeichnis geprüft werden, ob der Bürger verzeichnet ist. Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 27. September nicht wählen", macht Holger Platz die Konsequenzen deutlich.

Briefwahl
In der Briefwahlstelle ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich, z. B. unter Verwendung der mit der Wahlbenachrichtigung versandten Anträge (den Brief bitte ausreichend frankieren), per Telefax unter 5 40 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer bei E-Mail ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle beantragt werden.

Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2 und ist telefonisch unter den Rufnummern 5 40 29 93 bzw. 5 40 28 63 erreichbar. Geöffnet ist sie montags und mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr (am 25. September zusätzlich von 13.00 bis 18.00 Uhr).

Briefwahl ist auch direkt in der Briefwahlstelle möglich. Briefwahlunterlagen werden bei Vorliegen einer Vollmacht auch an Dritte ausgehändigt. Ein Wählen in Vertretung ist dagegen nicht zulässig, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum Freitag vor der Wahl (25. September 2009), 18.00 Uhr möglich. "Nur bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden", erklärt Werner Ley. "Dies ist nur in der Briefwahlstelle am Katzensprung möglich."

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
- ein Merkblatt für die Briefwahl
- einen roten Wahlbriefumschlag zur unentgeltlichen Rücksendung des
Wahlbriefes

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht. Bei Postversand empfiehlt sich die Aufgabe bis Donnerstag vor der Wahl (24. September 2009).

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG kostenfrei befördert. Wer seinen Wahlbrief aus dem Ausland abschickt, muss ihn ausreichend frankieren.


Anzahl der Stimmen und Stimmenverteilung
Die Wahllokale im Stadtgebiet sind am 27. September von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem der 159 Wahllokale die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben sollen, ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung verzeichnet. "In diesem Wahllokal können die Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, denn nur dort sind sie im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt Kreiswahlleiter Holger Platz ein wichtiges Detail. Mit dem Wahlschein (aus den Briefwahlunterlagen) kann man jedoch auch ein anderes Wahllokal aufsuchen.

Zur Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine Stimme kann er einer Person (Erststimme) geben, die andere einer Partei (Zweitstimme).

Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr durch die Wahlvorstände. "Die Auszählung ist übrigens öffentlich", erklärt Wahlleiter Holger Platz. "Ich lade deshalb alle interessierten Bürger ein, die Auszählung der Stimmen in ihrem Wahllokal zu verfolgen."

Nachricht vom 31.08.2009


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