Kommunal- und Europawahl am 25. Mai 2014 in Magdeburg

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Kommunal- und Europawahl am 25. Mai 2014 in Magdeburg

Die organisatorischen Vorbereitungen für die Kommunal- und Europawahl am 25. Mai 2014 laufen auf Hochtouren. Derzeit erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen. Die Stimmzettel werden bereits gedruckt. Am 5. Mai öffnet die Briefwahlstelle - dann können Wahlberechtigte, die am 25. Mai nicht in Magdeburg sind, bereits wählen.

Zur Kommunalwahl werden in Magdeburg die Mitglieder des Stadtrats und der Ortschaftsräte in Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen neu gewählt. Wahlberechtigt sind hierbei alle Deutschen und EU-Bürger, die seit mindestes drei Monaten in Magdeburg ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden.

Bei der im ganzen Bundesgebiet am gleichen Tag stattfindenden Europawahl werden 96 deutsche Abgeordnete für das Europaparlament neu bestimmt. Zur Teilnahme an der Wahl muss man am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. In Deutschland lebende Bürger anderer EU-Staaten können sich noch bis zum 4. Mai entscheiden, ob sie an der Wahl in ihrem Heimatland teilnehmen oder an ihrem deutschen Wohnort die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen wollen.

Rund 199.600 Magdeburgerinnen und Magdeburger sind am 25. Mai zur Kommunalwahl wahlberechtigt. Sie haben die Wahl unter 467 Kandidaten, die in 10 Wahlbereichen antreten.

Am 22. April hat der Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Er wird bis zum 30. April abgeschlossen sein. Die Wahlbenachrichtigung informiert die Wahlberechtigten darüber, dass sie für eine oder beide Wahlen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden. "Wer bis zum Mittwoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss sich umgehend in der Briefwahlstelle des Wahlamtes melden", macht Wahlleiter Holger Platz deutlich. "Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am 25. Mai nicht wählen!"

Wer für beide Wahlen wahlberechtigt ist, erhält die Wahlbenachrichtigungen auf Vorder- und Rückseite eines Briefes. Die Wahlbenachrichtigungen werden nicht mit der Deutschen Post, sondern mit einem alternativen Zusteller befördert. Postalische Nachsendeaufträge haben deshalb keine Wirkung.

Wer durch Abwesenheit, Krankheit oder Behinderung am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu enthalten die Wahlbenachrichtigungen bereits entsprechende Anträge.

Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, muss den entsprechenden Antrag (für beide Wahlen - Vorder- und Rückseite!) ausfüllen, unterschreiben und in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt der Landeshauptstadt, 39090 Magdeburg, senden. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch bequem über das Online-Formular unter www.magdeburg.de/wahlen oder per Fax (0391/540-2821) gestellt werden. Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls Versandanschrift müssen angegeben werden. Telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Am 5. Mai 2014 öffnet die Briefwahlstelle des Wahlamtes im Katzensprung 2. Briefwahlunterlagen können ab 5. Mai auch direkt in der Briefwahlstelle beantragt werden. Dort ist darüber hinaus die sofortige Wahl möglich.

Die Briefwahlstelle ist bis zum Freitag vor dem Wahltag zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag den 21.05.2014:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag den 22.05.2014:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Mittwoch den 23.05.2014:
08:00 Uhr bis 13.30 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag den 24.05.2014:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag den 25.05.2014:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Wahlbenachrichtigung informiert außerdem darüber, in welchem der insgesamt 157 Wahllokale die Wahlberechtigten am Wahltag ihre Stimme abgeben können. Unter www.magdeburg.de/wahlen kann für jedes Wahllokal ein Google-Maps-Link genutzt werden, um sich den Weg zu seinem Wahllokal anzeigen zu lassen. Die Benachrichtigung enthält zudem einen Hinweis, ob das Wahllokal für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte zugänglich ist. Wer am Wahltag ein anderes als das in der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal aufsuchen möchte, muss dazu einen Wahlschein beantragen.

Inzwischen hat auch die Schulung der Wahlhelfer begonnen. "Dank der Unterstützung vieler freiwilliger Helfer werden wir alle Wahlvorstände besetzen können", freut sich Gemeinde- und Stadtwahlleiter Holger Platz. "Weitere freiwillige Helfer in den Wahlvorständen sind herzlich willkommen und können sich im Wahlamt melden."

Für organisatorische Fragen rund um die Kommunal- und Europawahl steht das Wahlamt telefonisch unter 540-2808 zur Verfügung.

Nachricht vom 28.04.2014


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