Datenbank gegen Schwarzarbeit in Sachsen-Anhalt

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Datenbank gegen Schwarzarbeit in Sachsen-Anhalt

Schwarzarbeit in Sachsen-Anhalt wird ab sofort noch effektiver bekämpft. "In den vergangenen Monaten haben wir die Voraussetzungen für die Nutzung einer gemeinsamen Datenbank mit Niedersachsen geschaffen. Jetzt sind wir online, um den Informationsaustausch zwischen den Verfolgungsbehörden in Sachsen-Anhalt sowie mit unserem Nachbarland zu intensivieren", sagte Wissenschafts- und Wirtschaftsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff bei einem Treffen mit den Präsidenten der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern heute in Magdeburg. "Die gemeinsame Datenbank erleichtert den Nachweis von Schwarzarbeit und wird die Ermittlungs­möglichkeiten insbesondere bei Wiederholungstätern und Fällen über­regionaler Schwarzarbeit deutlich verbessern. Damit gewinnt der Kampf gegen die Schwarzarbeit eine neue Qualität."

Wolff kündigte an, bei der Nutzung der Datenbank möglichst weitere angrenzende Bundesländer mit ins Boot holen zu wollen. "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind keine Kavaliersdelikte. Sie verursachen Schäden und Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe und bedrohen Unternehmen durch die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung in ihrer Existenz. Deshalb ist und bleibt die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft ein wichtiges Ziel der Landesregierung", betonte die Ministerin.

Der Präsident der Handwerkskammer Magdeburg, Hagen Mauer, sieht die Nutzung der Datenbank als einen wichtigen Schritt und ein Bekenntnis zur besseren Verfolgung der Schwarzarbeit im Handwerk: "Das Handwerk verbindet damit die Erwartung, dass Zuständigkeitsprobleme und lange Bearbeitungszeiten in Sachsen-Anhalt der Vergangenheit angehören. Weitere Schritte, insbesondere was die personelle und technische Ausstattung der Ordnungsämter anbelangt, sollten folgen."

Der Präsident der Handwerkskammer Halle (Saale), Thomas Keindorf, sagte: "Die Einführung der Datenbank beruht auf einer langjährigen Forderung des Handwerks. Doppelverfolgungen werden vermieden und Ordnungswidrigkeiten gebündelt. Es kommt jetzt darauf an, dass dieses Instrument von den Kreisen auch genutzt wird."

Auf die Datenbank können die nach Landesrecht für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt (Landkreise und kreisfreie Städte) und Niedersachsen sowie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zugreifen. Die Kosten für den Betrieb der Webanwendung von jährlich rund 10.000 Euro übernimmt das Land. Auf die zuständigen Kommunen kommen keine Kosten zu.

Nachricht vom 04.04.2013


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