Planfeststellungsbeschluss zum Tunnelbau in Magdeburg

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Planfeststellungsbeschluss zum Tunnelbau in Magdeburg

Planfeststellungsbeschluss zur Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee liegt vor. - Öffentliche Auslegung bis zum 27. April.

Der Planfeststellungsbeschluss zur geplanten Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee liegt vor. Gemeinsam mit den Planungsunterlagen kann der Beschluss bis zum 27. April im Baudezernat, An der Steinkuhle 6, eingesehen werden. Er ist auch im Internet unter www.magdeburg.de abrufbar.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhält das Tiefbauamt als Vorhabenträger Baurecht. Gleichzeitig hat die Planfeststellungsbehörde alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gesichtspunkte abgewogen und Maßnahmen zum Wohl der Allgemeinheit oder zum Schutz von Rechten Dritter auferlegt. Planfeststellungsbehörde ist der Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Planfeststellungsverfahren waren rund 300 Einwendungen eingegangen. Der mehrtägige Erörterungstermin fand vom 28. November bis 2. Dezember 2011 statt. Dabei wurden nochmals die Planunterlagen mit einer Planänderung und neue Gutachten vorgestellt sowie Stellungnahmen und Einwendungen erörtert. Über Einwendungen, zu denen keine Einigung erzielt werden konnte, wurde nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine Entscheidung der Planfeststellungsbehörde getroffen.

Da der Planfeststellungsbeschluss an mehr als 50 Einwender hätte zugestellt werden müssen, wurde diese Individualzustellung durch eine öffentliche Bekanntmachung am 13. April 2012 in der Magdeburger Tagespresse ersetzt und im Amtsblatt Nr. 15 der Landeshauptstadt Magdeburg veröffentlicht.

Der Planfeststellungsbeschluss und die Planfeststellungsunterlagen können bis zum 27. April im Baudezernat, An der Steinkuhle 6, Zimmer 336 eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind montags und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr, dienstags von 8.00 bis 17.30 Uhr, mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr. Der komplette Beschluss steht auch im Internet unter www.magdeburg.de zur Verfügung. An das Ende der Auslegungsfrist schließt sich die Klagefrist von einem Monat an.

Nachricht vom 17.04.2012


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